Dämmung und Fenster: der iSFP-Bonus, den fast jeder liegen lässt
Praxis · 30. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit · FörderPilot RedaktionWer Dämmung oder Fenster fördert haben will, bekommt 15 % Zuschuss. Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt 20 %. Fünf Prozentpunkte mehr für dasselbe Vorhaben — und trotzdem beantragen viele Hausbesitzer nur die Basisquote, weil sie den Bonus schlicht nicht kennen. Dieser Beitrag zeigt, was der iSFP leistet, warum ohne Energieeffizienz-Experten bei der Gebäudehülle ohnehin nichts geht und wie der Ablauf in der richtigen Reihenfolge aussieht.
- Die Basis: 15 % für Dämmung und Fenster
- Was der Sanierungsfahrplan (iSFP) ist
- Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte obendrauf
- Der Energieeffizienz-Experte: Pflicht, keine Kür
- Fenster im Detail: U-Wert und Fachunternehmen
- Der Ablauf Schritt für Schritt
- Praxisbeispiel: Fassade und Fenster eines Altbaus
- Fazit
Die Basis: 15 % für Dämmung und Fenster
Maßnahmen an der Gebäudehülle werden über die BEG EM als Einzelmaßnahme gefördert. Die Basisquote liegt bei 15 % der förderfähigen Kosten — für die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke ebenso wie für den Austausch von Fenstern und Außentüren.
Anders als beim Heizungstausch gibt es hier eine harte Voraussetzung: Ohne Energieeffizienz-Experten ist die Maßnahme nicht beziehungsweise nur eingeschränkt förderfähig. Seine Bestätigung — der Technische Projektnachweis — gehört zwingend zum Antrag.
Was der Sanierungsfahrplan (iSFP) ist
Der iSFP ist ein vom Energieeffizienz-Experten erstellter Gesamtplan für Ihr Gebäude. Er beschreibt den Ist-Zustand, ordnet die sinnvollen Maßnahmen in eine fachlich begründete Reihenfolge und zeigt, welche Effizienzhaus-Stufe am Ende erreichbar ist. Kurz: Er macht aus Einzelmaßnahmen eine Strategie.
Der Fahrplan lohnt sich auch jenseits des Bonus. Er verhindert teure Fehlgriffe — etwa neue Fenster vor der Fassadendämmung in einer Konstellation, in der sich später Feuchteschäden einstellen können. Und er gibt Ihnen eine belastbare Planungsgrundlage, statt jedes Jahr neu improvisieren zu müssen.
Entscheidend für die Kostenfrage: Die Erstellung des iSFP ist selbst förderfähig. Das BAFA übernimmt 50 % der Beratungskosten.
Praktisch wichtig: Der Fahrplan bleibt Ihnen über Jahre erhalten. Auch wenn Sie nur eine Maßnahme jetzt umsetzen, dokumentiert er die nächsten Schritte — und jede spätere Maßnahme aus dem Plan profitiert ebenfalls vom Bonus, solange die Programmbedingungen es hergeben.
Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte obendrauf
Liegt ein iSFP vor und wird die Maßnahme darin empfohlen, steigt der Zuschuss von 15 auf 20 %. Die Logik dahinter: Wer im Rahmen eines Gesamtplans saniert, vermeidet Insellösungen und erreicht mehr Einsparung pro Euro Förderung. Das wird mit dem Bonus belohnt.
Auf ein Beispiel gerechnet: Bei 20.000 € förderfähigen Kosten für eine Fassadendämmung bedeutet der Bonus 1.000 € zusätzlich. Die Beratung, die ihn freischaltet, ist zur Hälfte gefördert. Wer die Maßnahme ohnehin plant, lässt den Bonus also ohne guten Grund liegen.
Der Energieeffizienz-Experte: Pflicht, keine Kür
Bei der Gebäudehülle führt kein Weg am Energieeffizienz-Experten vorbei. Er bestätigt die fachliche Umsetzung und erstellt den Technischen Projektnachweis, ohne den der Antrag unvollständig ist. Er sollte deshalb früh eingebunden werden — nicht erst, wenn das Angebot unterschrieben ist.
Was viele nicht wissen: Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch den Experten ist selbst zu 50 % förderfähig. Die Beratung kostet Sie damit netto deutlich weniger, als das Honorar zunächst suggeriert. FörderPilot vermittelt zugelassene Expert:innen aus dem Netzwerk, wenn Sie niemanden an der Hand haben.
Fenster im Detail: U-Wert und Fachunternehmen
Beim Fenstertausch gelten zwei technische Bedingungen, über die viele Anträge scheitern:
- U-Wert-Nachweis: Die neuen Fenster müssen einen U-Wert von höchstens 0,95 W/m²K erreichen. Der Nachweis gehört ins Angebot — lassen Sie ihn sich vom Betrieb ausdrücklich bestätigen.
- Fachunternehmer-Einbau: Gefördert wird nur, wenn ein Fachunternehmen einbaut. Eigenleistung scheidet bei Fenstern aus.
Das Angebot sollte außerdem die Einbaudetails enthalten — bei der Dämmung eine U-Wert-Berechnung, bei Fenstern die Angaben zu Einbausituation und Anschluss. Später, beim Verwendungsnachweis, brauchen Sie zusätzlich Vorher-/Nachher-Fotos.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Schritt 1: Energieeffizienz-Experten beauftragen und den iSFP erstellen lassen — die Beratung selbst mit 50 % fördern lassen.
- Schritt 2: Angebot des Fachbetriebs einholen: mit U-Wert-Berechnung beziehungsweise U-Wert-Nachweis und Einbaudetails. Nicht unterschreiben.
- Schritt 3: Antrag beim BAFA stellen — mit Technischem Projektnachweis des Experten.
- Schritt 4: Auf die Bestätigung warten, dann erst beauftragen. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe eingehen.
- Schritt 5: Nach dem Einbau den Verwendungsnachweis einreichen: Rechnungen, Fotos, Fachunternehmer-Erklärung.
Schritt vier ist der Punkt, an dem die meisten Zuschüsse verloren gehen — nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Rechnen Sie außerdem mit Vorlauf: Termin beim Experten, Erstellung des Fahrplans und Antrag brauchen Zeit. Wer die Fenster „noch vor dem Winter" tauschen will, startet die Förderung am besten schon im Frühjahr.
Praxisbeispiel: Fassade und Fenster eines Altbaus
Ein Eigentümerpaar plant an einem älteren Einfamilienhaus zwei Maßnahmen: Fassadendämmung für 20.000 € und neue Fenster für 14.000 €, jeweils förderfähige Kosten. Statt sofort Angebote zu unterschreiben, beauftragen sie zuerst einen Energieeffizienz-Experten mit dem iSFP — dessen Kosten zur Hälfte übernommen werden.
Mit Fahrplan in der Hand holen sie die Angebote ein: U-Wert-Berechnung für die Dämmung, U-Wert-Nachweis 0,95 W/m²K für die Fenster, Einbau durch Fachunternehmen. Dann stellen sie beide Anträge, warten die Bestätigung ab und unterschreiben erst danach. Ergebnis: statt 15 % gibt es 20 % — 4.000 € statt 3.000 € für die Dämmung, 2.800 € statt 2.100 € für die Fenster. Macht 1.900 € mehr Zuschuss bei identischer Maßnahme, allein durch den iSFP-Bonus.
Fazit
Dämmung und Fenster werden mit 15 % gefördert — mit iSFP mit 20 %. Der Sanierungsfahrplan ist selbst zu 50 % förderfähig und bringt zusätzlich Planungssicherheit für die nächsten Jahre.
Ohne Energieeffizienz-Experten geht bei der Gebäudehülle nichts; bei Fenstern kommen U-Wert 0,95 und Fachunternehmer-Einbau dazu. Und es gilt wie überall: erst der Antrag, dann der Auftrag.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Förderrichtlinien und der Bewilligungsbescheid.