Welche Kosten zählen für Ihre Wohnung?
Bei einer Zentralheizung im Mehrfamilienhaus gehört der Förderhöchstbetrag nicht der ersten Wohnung. Diese Hilfe teilt die Kosten für MFH und WEG unterschiedlich auf und zeigt den persönlichen Zusatzbonus nur bei geklärten Angaben.
Kosten für eine Wohnung zuordnen
Für private Eigentümer und WEG: zentrale Heizungsmaßnahme am ganzen Gebäude. Die Grundförderung des Gebäudes und der persönliche Zusatzbonus bleiben getrennt. Keine Speicherung, kein Antrag.
So geht es
- Gebäude und Kosten erfassenAlle Wohneinheiten zählen, Gewerbeeinheiten nicht als Wohnung behandeln, und die förderfähigen Kosten aus BzA oder Basisantrag übernehmen. Bei einer WEG zusätzlich die gültige Kostenverteilung ausschließlich für die selbst genutzte Wohnung heranziehen.
- Anwendungsfall abgleichenDas Modell umfasst eine zentrale Maßnahme am gesamten Gebäude ohne bereits angerechnete Förderkosten. Teilmaßnahmen und andere Antragszeiträume bleiben zur Klärung offen.
- Persönliche Boni prüfenEine selbst genutzte Wohnung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonusstufe getrennt klären. Unbekannt ist kein Nein und auch kein Anspruch auf den Höchstsatz.
- Notiz weiterverwendenEingaben, Rechnung, offene Punkte und Quellen herunterladen und mit Fachunternehmen, Verwaltung oder KfW abgleichen. Es wird kein Antrag übermittelt.
Sechs Wohnungen bedeuten nicht 28.000 Euro für die eigene Wohnung
Nach dem KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, beträgt der Gebäudeförderhöchstbetrag 28.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Im Sechsfamilienhaus ergibt das 103.000 Euro. Übersteigen förderfähige Kosten diese Grenze, werden zunächst höchstens 103.000 Euro angesetzt.
Für den persönlichen Zusatzbonus im Mehrfamilienhaus werden diese ansetzbaren Gebäudekosten gleichmäßig auf alle sechs Wohnungen verteilt: 17.166,67 Euro je Wohnung. Ein selbst geprüfter Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent ergibt darauf 2.746,67 Euro. Die 30-prozentige Grundförderung von 30.900 Euro betrifft dagegen das gesamte Gebäude. Sie ist kein persönlicher WEG-Zuschuss und wird hier nicht mit dem Wohnungsbonus zusammengerechnet.
Bei der WEG entscheidet zusätzlich die gültige Kostenverteilung
Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft wird der Anteil der eigenen Wohnung an den ansetzbaren Kosten berücksichtigt. Er wird höchstens bis zum Gebäudeförderhöchstbetrag geteilt durch alle Wohneinheiten angesetzt. Bei einer Untergemeinschaft kann der für die Maßnahme gültige Kostenanteil vom allgemeinen Miteigentumsanteil abweichen; die Verwaltung muss die Verteilung klären.
Beispiel: sieben Wohnungen, 111.000 Euro ansetzbare Gebäudekosten und 12 Prozent Kostenanteil ergeben 13.320 Euro für die eigene Wohnung. Bei 15 Prozent Anteil begrenzt dagegen 111.000 / 7 = 15.857,14 Euro die Wohnungsbasis. Die anteilige Basis wird auf Cent gerundet, anschließend der Bonus berechnet.
Was vor dem Zusatzantrag offen bleiben kann
Die Hilfe prüft weder Ihre Altanlage noch Haushaltsmitglieder, Einkommen oder Eigentumsnachweise. Die Bonusstufe ist eine eigene Angabe nach Abgleich mit dem KfW-Merkblatt. Ein Austausch irgendeiner alten Heizung reicht nicht automatisch für den Klimageschwindigkeitsbonus. Ohne vollständig geklärte Angaben bleibt der persönliche Bonus offen.
Der Zusatzantrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Zusage des Basisantrags und vor Einreichung der Nachweise für den Basisantrag gestellt werden. Beide Bedingungen gelten gleichzeitig. Die Rechnung bezieht sich auf den Regelstand des Basisantrags. Für 2027 angekündigte Förderänderungen sind nicht Gegenstand des Modells für Basisanträge vom 24.09. bis 31.12.2026.
Gespeicherte FörderPilot-Projekte erfassen bisher keine Wohneinheiten und ersetzen diese Gebäudeaufteilung nicht. Nutzen Sie die heruntergeladene Notiz neben Ihren Projektunterlagen. Bei gemischter Wohn-/Gewerbenutzung, früheren Förderungen, Teilmaßnahmen, Sondereigentum oder Unternehmen sind die verbleibenden Höchstbeträge und der passende Förderweg gesondert zu klären.
Quellen und amtliche Anlaufstellen
- KfW 458: Förderhöhe, MFH-/WEG-Beispiele und Zusatzantrag
- KfW-Merkblatt 458, Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026
Häufige Fragen
Ist die erste selbst genutzte Wohnung immer mit 28.000 Euro anzusetzen?
Nein. Bei zentralen Maßnahmen am Mehrfamilienhaus wird die ansetzbare Gebäudesumme durch alle Wohneinheiten geteilt. Bei WEG kommt die gültige Kostenverteilung hinzu; die Wohnungskosten sind auf den Gebäudehöchstbetrag geteilt durch alle Wohneinheiten begrenzt.
Warum zeigt die Rechnung keinen persönlichen Gesamtzuschuss?
Die Grundförderung betrifft das gesamte Gebäude, der Zusatzbonus eine selbst genutzte Wohnung. Besonders bei einer WEG gehören die Beträge zu unterschiedlichen Antragstellern. Eine Addition würde einen falschen persönlichen Gesamtbetrag nahelegen.
Was passiert bei ungeklärten Bonusvoraussetzungen?
Der persönliche Bonus bleibt offen. Die Rechnung setzt weder automatisch null noch den höchsten Einkommensbonus an. Die Notiz enthält die offenen Prüfpunkte und Quellen für den Abgleich.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Für diese öffentliche Aufteilung werden Eingaben zur Berechnung an den Server gesendet und nicht als Projekt gespeichert. Die Notiz laden Sie selbst herunter. Gespeicherte Kontoprojekte sind davon getrennt.
Alle Funktionen inklusive. Keine Kreditkarte.
Projektunterlagen ordnenMFH und WEG getrennt · Unbekannte Voraussetzungen bleiben offen · Ohne Konto und Speicherung
Vorbereitungsrechnung, keine Förderzusage oder Rechtsberatung. KfW-Merkblatt, Basisantrag, BzA und individuelle Nachweise sind maßgeblich.