Wärmepumpe: so setzt sich der Zuschuss wirklich zusammen (bis 70 %)
Grundlagen · 30. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit · FörderPilot Redaktion„Bis zu 70 % Zuschuss" liest man überall — aber kaum jemand bekommt die vollen 70 %. Die Heizungsförderung über die BEG EM setzt sich aus einem Grundzuschuss und mehreren Boni zusammen, und am Ende greift eine Kappung. Wer versteht, wie die Bausteine zusammenwirken, kann realistisch planen statt mit falschen Erwartungen in die Beratung zu gehen.
Der Grundzuschuss: 30 % auf die förderfähigen Kosten
Die Basis der Heizungsförderung ist der Grundzuschuss von 30 %. Er gilt für den Austausch einer alten Heizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe — in der Regel beim selbst bewohnten Eigentum. Berechnet wird er auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die Rechnungssumme. Nicht alles, was der Handwerker aufschreibt, ist automatisch förderfähig.
Wichtig ist die Reihenfolge im Kopf: Der Grundzuschuss steht jedem zu, der die Grundvoraussetzungen erfüllt. Die Boni kommen obendrauf — aber eben nur bis zur Kappung.
Die Boni im Überblick
Zwei Boni sind für die meisten Antragsteller relevant:
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 %. Er belohnt den frühzeitigen Tausch einer alten Heizung — wer eine noch funktionierende fossile Heizung vorzeitig ersetzt, statt sie bis zum Defekt laufen zu lassen.
- Einkommens-Bonus: bis zu 30 %. Er richtet sich an Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € und soll den Umstieg auch dort ermöglichen, wo das Budget knapp ist.
Rechnerisch ergäbe die volle Kombination 30 + 20 + 30 = 80 %. Genau hier setzt die Kappung an.
Die 70-%-Kappung: warum 80 % nicht geht
Die Förderung ist auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Egal, wie viele Boni Sie erfüllen: Über 70 % kommt die Summe nicht. Das bedeutet praktisch:
- Mit Grundzuschuss und Klimageschwindigkeits-Bonus liegen Sie bei 50 %.
- Kommt der Einkommens-Bonus dazu, springt die Rechnung rechnerisch auf 80 % — ausgezahlt werden aber nur 70 %.
- Der letzte Bonus-Baustein verpufft dann also teilweise. Das ist normal und kein Rechenfehler.
FörderPilot zeigt die Kappung deshalb in jeder Berechnung ausdrücklich an, sobald die Summe der Prozente über 70 liegt.
Für die Planung heißt das: Rechnen Sie nicht mit dem Marketing-Versprechen „bis zu 70 %", sondern mit Ihrer konkreten Konstellation. Wer weder frühzeitig tauscht noch die Einkommensgrenze unterschreitet, liegt beim Grundzuschuss — und der ist eben 30 %, nicht 70 %.
Der Kostendeckel: 30.000 € für die erste Wohneinheit
Die zweite Grenze betrifft die Bemessungsgrundlage: Förderfähig sind Kosten nur bis 30.000 € für die erste Wohneinheit. Kostet Ihr Projekt 36.000 €, werden die Prozente trotzdem nur auf 30.000 € angewendet.
Beide Deckel wirken zusammen. Das absolute Maximum für ein typisches Einfamilienhaus liegt damit bei 70 % von 30.000 € — also 21.000 € Zuschuss.
Beispielrechnung mit den Zahlen der App
Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus, Heizungstausch gegen eine Wärmepumpe, förderfähige Kosten 30.000 €. Die Familie tauscht frühzeitig und liegt mit dem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €:
| Baustein | Quote | Betrag |
|---|---|---|
| Grundzuschuss | 30 % | 9.000 € |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 6.000 € |
| Einkommens-Bonus | 30 % | 9.000 € |
| Rechnerische Summe | 80 % | 24.000 € |
| Ausgezahlt nach Kappung | 70 % | 21.000 € |
Zum Vergleich: Ohne Einkommens-Bonus bleibt es bei 50 % — also 15.000 €. Ohne Geschwindigkeits-Bonus, nur mit Grundzuschuss, sind es 9.000 €. Die Spannweite zeigt, warum es sich lohnt, die eigene Konstellation vorher durchzurechnen.
Und was passiert, wenn das Projekt teurer wird? Kostensteigerungen während der Bauphase ändern an der Förderung nichts, solange sie über dem Deckel liegen: Der Zuschuss bleibt an den Höchstbetrag gebunden. Planen Sie die Eigenfinanzierung deshalb immer auf Basis der vollen Angebotssumme, nicht auf Basis der „geförderten" 30.000 €.
Bedingungen: Selbstnutzung, Energieexperte, JAZ
Drei Punkte entscheiden in der Praxis über die Bewilligung:
- Selbstnutzung. Die Boni setzen in der Regel voraus, dass Sie das Gebäude selbst bewohnen. Eine Selbsterklärung zur Selbstnutzung gehört in den Antrag. Bei vermieteten Objekten läuft die Förderung anders — statt Selbstnutzer-Boni stehen dort oft andere Instrumente im Vordergrund.
- Fachbetrieb und JAZ-Nachweis. Der Antrag braucht das Angebot eines Fachbetriebs und den Nachweis der Jahresarbeitszahl der geplanten Anlage.
- Energieeffizienz-Experte. Beim reinen Heizungstausch nicht zwingend erforderlich — anders als bei Gebäudehülle oder Effizienzhaus. Wo er nötig ist, ist seine Leistung selbst wieder förderfähig.
Vom Angebot zum Zuschuss: der Ablauf
Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge, an der Sie nichts drehen dürfen:
- Angebot des Fachbetriebs einholen — inklusive JAZ-Nachweis, ohne zu unterschreiben.
- Antrag über die BEG-EM-Heizungsförderung stellen, Selbsterklärung zur Selbstnutzung beilegen.
- Auf die Antragsbestätigung warten — erst danach den Liefer- und Leistungsvertrag unterschreiben.
- Nach der Umsetzung: Nachweis der Durchführung, Rechnungen und Fotos einreichen.
Die kritische Stelle ist Schritt drei. Wer die Unterschrift vorzieht, verliert den kompletten Anspruch — dazu haben wir einen eigenen Beitrag geschrieben (siehe Weiterlesen unten).
Ein zweiter Punkt wird gern unterschätzt: die Unterlagen nach der Umsetzung. Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn der Nachweis der Durchführung vollständig ist. Legen Sie Rechnungen und Fotos von Anfang an geordnet ab, statt sie Monate später zusammenzusuchen.
Fazit
Die Wärmepumpen-Förderung setzt sich aus 30 % Grundzuschuss plus Boni zusammen: 20 % für den frühzeitigen Tausch, bis zu 30 % bei geringerem Einkommen. Mehr als 70 % der förderfähigen Kosten gibt es nie — und bemessen wird auf maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit. Realistisches Maximum: 21.000 €.
Rechnen Sie Ihre Konstellation vor dem Angebotsgespräch durch, und halten Sie die Reihenfolge ein: Antrag vor Auftrag.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Richtwerte — verbindlich sind die aktuellen Förderrichtlinien und der Bewilligungsbescheid.