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Förderung

Dämmung und Fenster: der iSFP-Bonus und seine neue Hürde

30. Juli 2026, aktualisiert 3. August 2026 · 5 Min. Lesezeit · FörderPilot Redaktion
Kurzantwort

Dämmung und Fenster werden mit 15 Prozent gefördert, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent, und der Bonus verdoppelt zusätzlich die förderfähigen Höchstausgaben.

Wer die Gebäudehülle saniert, bekommt 15 Prozent Zuschuss. Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, bekommt 20 Prozent. Fünf Prozentpunkte für dasselbe Vorhaben: Das war lange die einfachste Rechnung der ganzen Förderlandschaft. Inzwischen hat der Bonus eine Bedingung bekommen, die ihn für kleine Vorhaben wertlos macht. Dieser Beitrag erklärt, ab wann er sich noch lohnt.

Was ohne Fahrplan gefördert wird

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden vom BAFA mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert. Dazu zählen Dämmung von Dach, Wand und Geschossdecke ebenso wie der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Anders als bei der Heizungsförderung, die über die KfW läuft, ist hier das BAFA zuständig. Die förderfähigen Ausgaben sind je Wohneinheit gedeckelt:

Förderfähige Höchstausgaben bei Effizienzmaßnahmen
Wohneinheitohne iSFP-Bonusmit iSFP-Bonus
erste30.000 €60.000 €
zweite bis sechste, je15.000 €30.000 €
ab der siebten, je8.000 €15.000 €

Der iSFP-Bonus hebt also nicht nur den Prozentsatz, sondern auch die Bemessungsgrundlage. Bei größeren Vorhaben ist das der eigentliche Hebel.

Die neue Hürde: 30.000 Euro Mindestinvestition

Hier liegt die Änderung, die viele Rechnungen aus älteren Ratgebern ungültig macht. Der iSFP-Bonus wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Und er entfällt auf den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt.

Beides zusammen bedeutet:

  • Vorhaben deutlich unter 30.000 €. Der iSFP-Bonus greift nicht. Der Fahrplan kann aus Planungsgründen trotzdem sinnvoll sein. Als Bonus-Rechnung geht er nicht auf.
  • Vorhaben um 30.000 €. Der Bonus greift, wirkt aber nur bis zum Mindestvolumen. Rechnen Sie den Zugewinn gegen das Beratungshonorar.
  • Umfangreiche Sanierung. Neben dem Bonus verdoppeln sich die förderfähigen Höchstausgaben. Hier ist der Fahrplan die klar bessere Rechnung.
Lohnt sich der Fahrplan für den Bonus?

Die Absicht hinter der Änderung ist erklärt: Gefördert werden sollen gezielt umfangreichere Sanierungen statt vieler kleiner Einzelschritte. Für die Praxis heißt das, den Fahrplan nicht mehr automatisch als Renditerechnung zu verkaufen, sondern zu prüfen, ob das Vorhaben groß genug ist.

Was der Fahrplan selbst kostet, und was davon zurückkommt

Der individuelle Sanierungsfahrplan entsteht in der Energieberatung für Wohngebäude. Diese Beratung ist selbst förderfähig, allerdings mit Deckeln, die in vielen Texten fehlen:

Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude
GebäudeFördersatzHöchstbetrag
Ein- und Zweifamilienhäuser50 % des förderfähigen Beratungshonorars650 €
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten50 % des förderfähigen Beratungshonorars850 €

Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einen einmaligen Erläuterungszuschuss von bis zu 250 Euro erhalten, wenn die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung vorgestellt werden.

Davon zu unterscheiden ist die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energie-Effizienz-Expertin oder einen -Experten. Sie wird ebenfalls mit 50 Prozent gefördert; die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro je Wohneinheit und höchstens 20.000 Euro insgesamt. Beantragt werden kann sie nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme.

Zwei Programme, zwei Töpfe

Die Energieberatung, aus der der Sanierungsfahrplan entsteht, und die Fachplanung samt Baubegleitung für die konkrete Maßnahme sind verschiedene Förderungen mit eigenen Höchstbeträgen.

Wer beides in einen Topf wirft, rechnet die Beratungskosten doppelt gefördert. Das geht nicht auf.

Der Ablauf, der die Frist hält

Die Reihenfolge ist dieselbe wie bei allen Einzelmaßnahmen, und der häufigste Fehler ist auch hier, den Auftrag vor dem Antrag zu vergeben. Warum das nicht heilbar ist, steht in Antrag vor Auftragsvergabe: der teuerste Fehler.

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen Der Fahrplan entsteht in der Energieberatung für Wohngebäude, die selbst mit 50 Prozent des Honorars gefördert wird.
  2. Vorhaben gegen die Schwelle rechnen Erreicht das förderfähige Volumen 30.000 Euro? Sonst bringt der Fahrplan keinen Bonus, sondern nur Planung.
  3. Angebot mit U-Wert-Nachweis einholen Bei Fenstern und Außentüren ist der U-Wert der zentrale technische Nachweis; eingebaut werden muss durch ein Fachunternehmen.
  4. Antrag stellen, dann beauftragen Erst nach dem Antrag wird der Auftrag unbedingt. Vorher nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
  5. Verwendungsnachweis einreichen Rechnungen und Fachunternehmererklärung nach der Umsetzung.
Von der Beratung bis zum Verwendungsnachweis

Ein Ausblick, der noch keine Zahl trägt: Für besonders ineffiziente Gebäude ist bei den Effizienzmaßnahmen ein Bonus für Worst Performing Buildings vorgesehen, voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 und nur für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die Höhe steht noch nicht fest. Dieser Beitrag nennt deshalb keine.

FörderPilot führt die Maßnahmen mit ihren Sätzen, den Höchstausgaben und der Checkliste in der richtigen Reihenfolge. Was die Software nicht ersetzt: die Energieberatung selbst und die individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Förderrichtlinie und Ihr Bewilligungsbescheid.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Dämmung und Fenster?

15 Prozent der förderfähigen Ausgaben über das BAFA. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist die Maßnahme darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu, also 20 Prozent. Der Bonus setzt allerdings ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro voraus.

Warum bekomme ich den iSFP-Bonus nicht, obwohl ich einen Fahrplan habe?

Vermutlich, weil Ihr Vorhaben unter dem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro liegt. Seit der Neufassung wird der Bonus erst ab dieser Schwelle gewährt und entfällt auf den Betrag, der sie übersteigt. Bei mehreren Wohneinheiten richtet sich das erforderliche Mindestvolumen nach den jeweiligen Höchstgrenzen.

Wie hoch sind die förderfähigen Höchstausgaben?

30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Beträge auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.

Wird der Sanierungsfahrplan selbst gefördert?

Ja, über die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich bis zu 250 Euro Erläuterungszuschuss erhalten.

Was ist der Unterschied zur Baubegleitung?

Die Energieberatung liefert den Sanierungsfahrplan, die Fachplanung und Baubegleitung begleitet die konkrete Maßnahme. Beide werden mit 50 Prozent gefördert, haben aber eigene Höchstbeträge: bei der Baubegleitung 5.000 Euro förderfähige Ausgaben für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 2.000 Euro je Wohneinheit und höchstens 20.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Dämmung und Fenster werden mit 15 Prozent gefördert, mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 20 Prozent, und der Bonus verdoppelt zusätzlich die förderfähigen Höchstausgaben.

Neu ist die Hürde: Der iSFP-Bonus greift erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und entfällt auf den übersteigenden Betrag. Für kleine Vorhaben bringt der Fahrplan keinen Bonus mehr.

Der Fahrplan selbst wird über die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Honorars gefördert, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Ihr Bewilligungsbescheid.

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