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Förderung

Selbstnutzung: an welchem Bonus sie hängt

5. September 2026 · 4 Min. Lesezeit · FörderPilot Redaktion
Kurzantwort

Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus setzen selbstnutzendes Eigentum voraus und werden nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Der iSFP-Bonus für Dämmung und Fenster hängt nicht daran.

„Selbstnutzung“ ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude kein Randbegriff, sondern eine Voraussetzung mit Geldfolge. Zwei Boni der Heizungsförderung setzen sie voraus, nicht einer: der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus. Der iSFP-Bonus für Dämmung und Fenster hängt ausdrücklich nicht daran. Wer das durcheinanderbringt, rechnet bei einer Wärmepumpe für 30.000 Euro um mehrere Tausend Euro daneben. Dieser Beitrag trennt die Fälle.

Die zwei Boni mit Selbstnutzungs­vorbehalt

Die Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen in der Fassung vom 17. Juli 2026 formuliert beide Male ausdrücklich. Nummer 8.4.4 zum Klimageschwindigkeits-Bonus: „Der Bonus wird selbstnutzenden Eigentümern für Maßnahmen nach Nummer 5.3 nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.“ Nummer 8.4.5 zum Einkommens-Bonus: „Selbstnutzenden Eigentümern wird für Maßnahmen nach Nummer 5.3 Buchstaben a bis i nur für die selbstgenutzte Wohneinheit abhängig von dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen zusätzlich ein Bonus gewährt.“

Beide Sätze enthalten dieselbe doppelte Einschränkung: selbstnutzende Eigentümer und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. In einem Mehrfamilienhaus, in dem der Eigentümer eine von sechs Wohnungen bewohnt, greifen die Boni also für eine Wohneinheit, nicht für sechs.

Warum der Unterschied so teuer ist

Bei einer Wärmepumpe für 30.000 Euro liegt die Bemessungsgrundlage bei 28.000 Euro Höchstausgaben je Wohneinheit für die erste Einheit.

Die Grundförderung von 30 Prozent darauf ergibt 8.400 Euro. Wer die beiden Boni fälschlich mitrechnet, landet bei 12.880 Euro oder mehr – eine Differenz, die den ganzen Finanzierungsplan trägt oder eben nicht.

Der iSFP-Bonus hängt nicht daran

Nummer 8.4.2 der Richtlinie regelt den Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan. Er knüpft nicht an die Selbstnutzung an. Für Dämmung und Fenster rechnen Vermieter und Selbstnutzer damit gleich.

Setzt Selbstnutzung voraus
  • Klimageschwindigkeits-Bonus (Nr. 8.4.4)
  • Einkommens-Bonus (Nr. 8.4.5)
  • Jeweils nur für die selbstgenutzte Wohneinheit
  • Beide betreffen Maßnahmen nach Nummer 5.3, also die Heizung
Heizungsboni für Selbstnutzer.
Setzt Selbstnutzung nicht voraus
  • Grundförderung der Heizung
  • iSFP-Bonus (Nr. 8.4.2) für Dämmung und Fenster
  • Gilt für vermietete und selbstgenutzte Einheiten gleich
Hülle und Grundförderung für alle.
Zwei Gruppen von Boni

Die Kappungsgrenze folgt derselben Systematik: Sie hängt am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und liegt bei 80 Prozent bis 30.000 Euro Einkommen, sonst bei 70 Prozent. Weil sie die Voraussetzung mit dem Einkommens-Bonus teilt, trifft sie in der Praxis dieselbe Gruppe.

Was das für einen konkreten Fall bedeutet

Ein Beispiel mit runden Zahlen, gerechnet für eine Wärmepumpe mit 30.000 Euro Investitionskosten und 28.000 Euro Höchstausgaben als Bemessungsgrundlage:

Wärmepumpe, 30.000 Euro: Selbstnutzer und Vermieter
BausteinSelbstnutzerVermieter
Grundförderung 30 %8.400 Euro8.400 Euro
Klimageschwindigkeits-Bonusmöglich, wenn die Voraussetzungen vorliegenentfällt
Einkommens-Bonusmöglich bis zur Einkommensgrenzeentfällt
Kappungsgrenze70 % beziehungsweise 80 % der förderfähigen Ausgabengreift praktisch nicht

Für den Vermieter bleibt es bei der Grundförderung: 8.400 Euro. Wie sich das im Mehrfamilienhaus über mehrere Wohneinheiten fortsetzt, steht in unserem Beitrag zur Heizungsförderung für Vermieter; die Staffel der Höchstausgaben je Wohneinheit erklärt der Beitrag zum Förderhöchstbetrag je Wohneinheit.

Der Nachweis und die Reihenfolge

Die Selbstnutzung wird nicht behauptet, sondern belegt. In der Praxis geschieht das über die Meldebestätigung und die Angaben im Antrag; bei mehreren Einheiten kommt es darauf an, welche Wohnung tatsächlich bewohnt wird, nicht welche im Grundbuch zuerst steht.

  1. Einheit festlegen Welche Wohneinheit wird selbst genutzt? Nur für sie kommen die beiden Boni in Betracht.
  2. Einkommen prüfen Der Einkommens-Bonus hängt am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, ebenso die Obergrenze von 70 oder 80 Prozent.
  3. Vertrag mit aufschiebender Bedingung Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Die aufschiebende Bedingung im Liefervertrag löst den Widerspruch.
  4. Antrag stellen Erst danach beauftragen. Ein vor dem Antrag geschlossener unbedingter Vertrag kostet die Förderung.
Vier Schritte vor dem Antrag

Der dritte Schritt ist der teuerste Fehler der ganzen Förderlandschaft und unabhängig von der Selbstnutzung: Antrag vor Auftragsvergabe. FörderPilot rechnet die Boni je Fall und schließt die beiden selbstnutzungsabhängigen aus, sobald die Wohneinheit als vermietet erfasst ist. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuelle Förderrichtlinie und Ihr Bewilligungsbescheid.

Häufige Fragen

Welche Boni setzen Selbstnutzung voraus?

Zwei: der Klimageschwindigkeits-Bonus nach Nummer 8.4.4 und der Einkommens-Bonus nach Nummer 8.4.5 der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen. Beide werden selbstnutzenden Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.

Bekommen Vermieter den iSFP-Bonus?

Ja. Der Bonus nach Nummer 8.4.2 für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan knüpft nicht an die Selbstnutzung an; Dämmung und Fenster rechnen für Vermieter und Selbstnutzer gleich.

Was bleibt einem Vermieter bei der Heizung?

Die Grundförderung. Bei 30.000 Euro Investitionskosten und 28.000 Euro Höchstausgaben als Bemessungsgrundlage sind das 30 Prozent, also 8.400 Euro je Wohneinheit im Rahmen der Staffel der Höchstausgaben.

Gilt die Selbstnutzung für das ganze Haus?

Nein. Die Richtlinie spricht ausdrücklich von der selbstgenutzten Wohneinheit. Wer in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung selbst bewohnt, erhält die beiden Boni nur für diese eine Einheit.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommens-Bonus setzen selbstnutzendes Eigentum voraus und werden nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Der iSFP-Bonus für Dämmung und Fenster hängt nicht daran.

Für einen Vermieter bleibt bei der Heizung die Grundförderung von 30 Prozent: bei 28.000 Euro Bemessungsgrundlage sind das 8.400 Euro je Wohneinheit. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Förderrichtlinie und der Bewilligungsbescheid.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Ihr Bewilligungsbescheid.

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