Förderhöchstbetrag je Wohneinheit: die Staffel verstehen
16. August 2026 · 8 Min. Lesezeit · FörderPilot RedaktionDer Förderhöchstbetrag begrenzt nicht den Zuschuss, sondern die Kosten, auf die der Fördersatz angewendet wird. Alles darüber bleibt Eigenanteil.
Der Fördersatz steht in jeder Werbung, der Höchstbetrag selten. Dabei entscheidet er über den größeren Teil der Rechnung: Er begrenzt nicht den Zuschuss, sondern die Kosten, auf die der Prozentsatz angewendet wird. Und er ist keine feste Zahl, sondern eine Treppe mit drei Stufen. Dieser Beitrag rechnet die Staffel für beide Förderwege durch.
- Der Höchstbetrag begrenzt die Kosten, nicht den Zuschuss
- Die Staffel: 28.000 Euro bei der Heizung, 30.000 an der Hülle
- Wie sich die Grenze für ein Mehrfamilienhaus errechnet
- Der iSFP-Bonus hebt die Grenze, aber nur an der Hülle
- Praxisbeispiel: Sechsfamilienhaus mit neuer Wärmepumpe
- Häufige Fragen
- Das Wichtigste in Kürze
Der Höchstbetrag begrenzt die Kosten, nicht den Zuschuss
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude wirken zwei Deckel nebeneinander. Der eine begrenzt den Prozentsatz: höchstens 70 Prozent, bei selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Der andere begrenzt die Summe, auf die dieser Prozentsatz angewendet wird.
Diese zweite Größe heißt Bemessungsgrundlage oder förderfähige Höchstausgaben. Sie ist der Grund, warum ein doppelt so teures Angebot nicht den doppelten Zuschuss bringt.
- Der Fördersatz greift auf die förderfähigen Ausgaben, nicht auf die Rechnungssumme.
- Was über dem Höchstbetrag liegt, geht in keine Zuschussrechnung ein und bleibt Eigenanteil.
- Die Grenze gilt je Wohneinheit und wächst mit deren Zahl, aber nicht gleichmäßig.
- Jede Maßnahme hat ihre eigene Grenze: Heizung und Gebäudehülle werden getrennt gerechnet.
Ein Beispiel: Kostet der Heizungstausch im Einfamilienhaus 60.000 Euro, werden 28.000 Euro angesetzt. Bei 30 Prozent Grundförderung sind das 8.400 Euro und nicht 18.000 Euro.
Die Staffel: 28.000 Euro bei der Heizung, 30.000 an der Hülle
Für dieselbe Wohneinheit gelten zwei verschiedene Zahlen, weil zwei Programme zuständig sind. Die Heizungsförderung läuft über die KfW als Zuschuss Nummer 458. Die Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle laufen über das BAFA; Fenster und Außentüren zählen dort als Einzelmaßnahme und tragen deren Werte.
| Wohneinheit | Heizung (KfW 458) | Gebäudehülle und Fenster (BAFA) | Gebäudehülle mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|---|
| erste | 28.000 € | 30.000 € | 60.000 € |
| zweite bis sechste, je | 15.000 € | 15.000 € | 30.000 € |
| ab der siebten, je | 8.000 € | 8.000 € | 15.000 € |
Ab der zweiten Wohneinheit laufen beide Programme gleich. Der ganze Unterschied von 2.000 Euro steckt in der ersten Wohneinheit.
- 28.000 € für die erste Wohneinheit
- 30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung – nur für selbstnutzende Eigentümer und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit
- Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit
- Höchstbetrag sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich
- 30.000 € für die erste Wohneinheit
- 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus 20 %
- Mit iSFP-Bonus steigen die Höchstausgaben auf 60.000 € für die erste Wohneinheit
- Ohne Energieeffizienz-Experten ist die Maßnahme nicht oder nur eingeschränkt förderfähig
Wie sich die Grenze für ein Mehrfamilienhaus errechnet
Die Staffel ist eine Treppe mit drei Stufen, und die mittlere Stufe ist gedeckelt. Wer zwölf Wohneinheiten hat, rechnet also nicht zwölfmal 28.000 Euro.
- Erste Wohneinheit ansetzen 28.000 Euro bei der Heizungsförderung, 30.000 Euro bei Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle.
- Zweite bis sechste zählen Je 15.000 Euro, aber höchstens fünf Wohneinheiten. Mehr gibt es auf dieser Stufe nicht.
- Ab der siebten weiterzählen Je 8.000 Euro, ohne Begrenzung der Zahl.
- Summe ist die Obergrenze der Kosten Der Fördersatz wird auf diese Summe angewendet, nicht auf die Angebotssumme.
| Wohneinheiten | Heizung (KfW 458) | Gebäudehülle und Fenster (BAFA) |
|---|---|---|
| 1 | 28.000 € | 30.000 € |
| 2 | 43.000 € | 45.000 € |
| 6 | 103.000 € | 105.000 € |
| 7 | 111.000 € | 113.000 € |
| 12 | 151.000 € | 153.000 € |
Der Übergang zwischen der sechsten und der siebten Wohneinheit ist die Stelle, an der Kalkulationen kippen: Die sechste bringt noch 15.000 Euro, die siebte nur noch 8.000 Euro. Wer bei acht Wohneinheiten für jede Einheit nach der ersten 15.000 Euro ansetzt, landet bei 133.000 statt bei 119.000 Euro und rechnet sich damit 14.000 Euro zu reich.
Diese Staffel gilt für Zuschüsse. Der Kreditweg rechnet anders: Bei der Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 gibt es keine Stufen, sondern einen Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Was das für die Klassen und den Tilgungszuschuss bedeutet, steht in Effizienzhaus mit KfW 261.
Der iSFP-Bonus hebt die Grenze, aber nur an der Hülle
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, steigt an der Gebäudehülle nicht nur der Fördersatz von 15 auf 20 Prozent. Auch die förderfähigen Höchstausgaben liegen höher: 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 30.000 Euro für die zweite bis sechste und je 15.000 Euro ab der siebten.
Der Bonus hat allerdings eine Bedingung: Er wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und entfällt auf den Betrag, der darüber hinausgeht. Bei mehreren Wohneinheiten richtet sich das erforderliche Mindestvolumen nach den jeweiligen Höchstgrenzen. Die Rechnung dazu steht in der iSFP-Bonus und seine neue Hürde.
Der iSFP-Bonus gehört zu den Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die Heizungsförderung der KfW kennt ihn nicht: Dort bleibt es bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, auch mit vorliegendem Fahrplan.
Wer Heizung und Hülle im selben Jahr angeht, rechnet zwei getrennte Bemessungsgrundlagen.
Praxisbeispiel: Sechsfamilienhaus mit neuer Wärmepumpe
Sechs vermietete Wohneinheiten, die alte Zentralheizung wird gegen eine Wärmepumpe getauscht, das Angebot lautet über 140.000 Euro. Die Bemessungsgrundlage: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit plus fünfmal 15.000 Euro, zusammen 103.000 Euro.
| Baustein | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung, angesetzt auf 103.000 € | 30 % | 30.900 € |
| Zum Vergleich: derselbe Satz auf die volle Angebotssumme | 30 % | 42.000 € |
Die Differenz beträgt 11.100 Euro. Sie fällt beim Antrag niemandem auf und steht erst im Bescheid.
Die beiden Boni der Heizungsförderung bleiben in diesem Fall außen vor. Der Einkommensbonus steht selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für ihre selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit zu. Für den Klimageschwindigkeitsbonus gilt dieselbe Einschränkung: Auch er wird nur selbstnutzenden Eigentümern und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Bei sechs vermieteten Wohnungen bleibt es deshalb bei der Grundförderung von 30 Prozent, und die Obergrenze von 70 Prozent ist weit entfernt.
Bewohnt der Eigentümer eine der sechs Wohnungen selbst und war die alte Heizung funktionstüchtig, kommt der Klimageschwindigkeitsbonus dazu, aber nur für diese eine Wohneinheit. Gerechnet wird er auf höchstens 28.000 Euro, also auf 4.480 Euro. Wer ihn stattdessen mit 16 Prozent auf die ganze Bemessungsgrundlage von 103.000 Euro rechnet, landet bei 16.480 Euro und damit um 12.000 Euro zu hoch.
FörderPilot setzt die förderfähigen Ausgaben selbst an, statt den Prozentsatz auf die eingetragene Angebotssumme zu rechnen: In der Berechnung steht, wie viel von Ihren Kosten angesetzt wird und wie viel nicht, dazu die Staffel als Notiz an der Maßnahme. Die Zahl der Wohneinheiten erfasst die App derzeit nicht, für Mehrfamilienhäuser addieren Sie die Stufen selbst.
Bei der Heizungsförderung gehört ein Blick auf den Kalender dazu: Der Förderhöchstbetrag sinkt zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Was die Software nicht ersetzt, ist die individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Förderrichtlinie, das Merkblatt der KfW und Ihr Bewilligungsbescheid.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Förderhöchstbetrag je Wohneinheit?
Bei der Heizungsförderung 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, bei Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle 30.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 Euro dazu, ab der siebten je 8.000 Euro. Mit iSFP-Bonus liegen die Werte an der Gebäudehülle bei 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.
Bekomme ich mehr Zuschuss, wenn mein Angebot höher ist als der Höchstbetrag?
Nein. Der Fördersatz wird nur auf die förderfähigen Höchstausgaben angewendet, nicht auf die Rechnungssumme. Kostet der Heizungstausch im Einfamilienhaus 60.000 Euro, werden 28.000 Euro angesetzt; bei 30 Prozent Grundförderung sind das 8.400 Euro. Der Rest ist Eigenanteil.
Wie rechne ich den Förderhöchstbetrag für ein Mehrfamilienhaus aus?
Erste Wohneinheit, dazu höchstens fünf weitere zu je 15.000 Euro, dazu jede weitere ab der siebten zu je 8.000 Euro. Bei sechs Wohneinheiten und einer neuen Heizung sind das 28.000 plus 75.000 Euro, also 103.000 Euro förderfähige Ausgaben. An der Gebäudehülle sind es 105.000 Euro.
Gilt der Förderhöchstbetrag für Heizung und Dämmung zusammen?
Nein, jede Maßnahme hat ihre eigene Bemessungsgrundlage. Die Heizungsförderung der KfW setzt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit an, die Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle beim BAFA 30.000 Euro. Ab der zweiten Wohneinheit sind die Stufen in beiden Programmen gleich.
Ändert sich der Förderhöchstbetrag noch?
Bei der Heizungsförderung ja. Der Förderhöchstbetrag sinkt zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Wer den Antrag bis dahin stellt, rechnet noch mit den heutigen Werten; danach gilt eine kleinere Bemessungsgrundlage.
Das Wichtigste in Kürze
Der Förderhöchstbetrag begrenzt nicht den Zuschuss, sondern die Kosten, auf die der Fördersatz angewendet wird. Alles darüber bleibt Eigenanteil.
Die Staffel je Wohneinheit: 28.000 Euro für die erste bei der Heizungsförderung der KfW, 30.000 Euro bei Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle des BAFA, dazu je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP-Bonus liegen die Werte an der Gebäudehülle bei 60.000, 30.000 und 15.000 Euro.
Ein Sechsfamilienhaus kommt damit bei der Heizung auf 103.000 Euro förderfähige Ausgaben, an der Gebäudehülle auf 105.000 Euro. Bei der Heizungsförderung sinkt der Höchstbetrag ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Ihr Bewilligungsbescheid.