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Grundlagen

Sanierung: Reihenfolge der Maßnahmen, was zuerst und was später

Grundlagen · 7. August 2026 · 8 Min. Lesezeit · FörderPilot Redaktion

Eine energetische Sanierung besteht selten aus einer Maßnahme. Dach, Fenster, Heizung und Photovoltaik landen fast nie im selben Jahr auf derselben Rechnung. Deshalb entscheidet die Reihenfolge über den Zuschuss: Jede Maßnahme hat eine eigene Förderstelle, einen eigenen Satz und eine eigene Grenze.

Drei Reihenfolgen, die nicht dasselbe sind

Eine feste Reihenfolge der Bauteile schreibt die Förderung nicht vor; sie knüpft die Zuschüsse an Bedingungen, die vorher erfüllt sein müssen. Wer nach der richtigen Reihenfolge fragt, meint meist eine von drei Fragen.

Warum ein unterschriebener Liefer- und Leistungsvertrag als Vorhabenbeginn gilt, steht in Antrag vor Auftragsvergabe: der teuerste Förder-Fehler. Hier geht es um die ersten beiden, aus denen sich die Reihenfolge ergibt.

Was vor der ersten Rechnung feststehen muss

Zwei Entscheidungen liegen vor jeder Maßnahme. Die erste ist die Weiche zwischen Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus.

Einzelmaßnahmen
  • Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben, je Maßnahme gedeckelt
  • Heizung bei der KfW, Gebäudehülle und Fenster beim BAFA, ein eigener Antrag je Maßnahme
Für Schritte über mehrere Jahre.
Effizienzhaus (KfW 261)
  • Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe
  • Antrag über die Hausbank, Energieeffizienz-Experte verpflichtend
Für das ganze Gebäude in einem Zug.
Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus: zwei getrennte Förderwelten

Welche Stufen es gibt, steht in Effizienzhaus mit KfW 261. Die Weiche gehört an den Anfang: Sie bestimmt Antragsweg und Nachweise.

Die zweite Entscheidung ist der individuelle Sanierungsfahrplan. Er wirkt nur nach vorn: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für Maßnahmen, die der Fahrplan empfiehlt. Wer zuerst dämmt und den Fahrplan danach erstellen lässt, bekommt für diese Dämmung keinen Bonus.

Der Fahrplan entsteht in der Energieberatung für Wohngebäude, die selbst gefördert wird: 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten.

Der Fahrplan rechnet sich nicht für jedes Vorhaben

Der iSFP-Bonus setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € für die erste Wohneinheit voraus und wirkt nur auf die Ausgaben oberhalb dieser Grenze, also auf den Teil zwischen 30.000 und 60.000 € (Nummer 8.4.2 BEG EM). Bei mehreren Wohneinheiten gelten die jeweiligen Höchstgrenzen.

Ein Vorhaben von 32.000 € bringt den Bonus nur auf 2.000 €, eines von 25.000 € gar nicht. Zur Schwelle: der iSFP-Bonus und seine neue Hürde.

Die Maßnahmen und ihre Töpfe im Überblick

Die Zuständigkeit wechselt mitten in der Sanierung, die Grenzen sind verschieden.

Wer fördert was, und worauf der Satz gerechnet wird
MaßnahmeStelleSatzGrenze, erste Wohneinheit
Wärmepumpe, HeizungstauschKfW (458)30 % Grundförderung, dazu BoniFörderhöchstbetrag 28.000 €
Dämmung, GebäudehülleBAFA15 %, iSFP-Bonus nur über 30.000 €30.000 €, mit iSFP-Bonus 60.000 €
Fenster und AußentürenBAFA15 %, iSFP-Bonus nur über 30.000 €30.000 €, mit iSFP-Bonus 60.000 €
PhotovoltaikKfW (270)zinsgünstiger Kredit, kein ZuschusssatzKreditprogramm
Effizienzhaus-SanierungKfW (261)Kredit mit Tilgungszuschuss je StufeKredit bis 150.000 € je Wohneinheit

Bei Dämmung, Fenstern und der Effizienzhaus-Sanierung ist der Energieeffizienz-Experte Voraussetzung der Förderung; beim Heizungstausch darf auch ein Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag ausstellen. Einzelheiten: Energieeffizienz-Experte: wann er Pflicht ist.

  1. Fahrplan oder Effizienzhaus-Ziel festlegen Der iSFP-Bonus greift nur für empfohlene Maßnahmen.
  2. Energieeffizienz-Experten binden Bei Dämmung, Fenstern und Effizienzhaus-Sanierung Voraussetzung der Förderung.
  3. Angebot und Bestätigung einholen Bei der Heizung die Bestätigung zum Antrag, an der Gebäudehülle den technischen Projektnachweis.
  4. Vertrag mit Bedingung schließen Aufschiebende oder auflösende Bedingung nach § 158 BGB, damit der Vertrag nicht als Vorhabenbeginn gilt.
  5. Antrag stellen, dann beauftragen Erst mit der Zusage wird der Auftrag unbedingt; danach folgen Rechnungen und Verwendungsnachweis.
Fünf Schritte, die vor jeder geförderten Maßnahme liegen

Termine, die die Reihenfolge erzwingen

Solange sich an den Sätzen nichts ändert, ist die Reihenfolge eine Planungsfrage; ein Stichtag macht daraus eine Rechenfrage. Beim Heizungstausch kommt zur Grundförderung von 30 Prozent ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten. Er hat ein Datum und drei Bedingungen.

  1. heute 30 % plus 16 % Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus, gerechnet auf höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.
  2. 31.01.2027 Letzter Tag des heutigen Satzes Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung, nicht der Umsetzung.
  3. ab 01.02.2027 Halbjährliche Absenkung Der Bonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit um 750 €. Bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 entfällt er (Merkblatt 458).
Der Satz von 16 Prozentpunkten gilt bis einschließlich 31.01.2027

Wer Heizung und Hülle ohnehin vorhat, zieht den Antrag für die Heizung vor den Stichtag. Bei der Dämmung trägt der Umkehrschluss nicht: Für die Gebäudehülle ist ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude vorgesehen, dessen Höhe nicht feststeht. Warten ist dort eine Wette.

Praxis: ein Einfamilienhaus in drei Etappen

Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus, drei Vorhaben über mehrere Jahre. Vor der ersten Maßnahme steht der Fahrplan, weil er rückwirkend nichts bringt.

Drei Etappen, drei verschiedene Rechnungen
EtappeVorhabenAngesetztSatzZuschuss
1Wärmepumpe, Rechnung 32.000 €28.000 €30 % + 16 %12.880 €
2Dämmung der Gebäudehülle, 40.000 €40.000 €15 %, dazu 5 % über 30.000 €6.500 €
3Photovoltaik über KfW 270Kreditprogrammkein Zuschusssatz

In Etappe 1 deckelt der Förderhöchstbetrag von 28.000 € die angesetzten Ausgaben; die 4.000 € darüber sind Eigenanteil. Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben 46 Prozent und bleiben unter der Obergrenze von 70 Prozent. Die ganze Rechnung: Wärmepumpe: wie sich der Zuschuss zusammensetzt.

Auf 80 Prozent steigt diese Obergrenze nur bei der obersten Stufe des Einkommensbonus (Nummer 8.4.1 BEG EM). Der Bonus selbst ist dreifach gestaffelt.

Etappe 2 zeigt, wie der iSFP-Bonus rechnet: Die 15 Prozent greifen auf die vollen 40.000 €, weil der Fahrplan die Höchstgrenze auf 60.000 € hebt. Die 5 Prozentpunkte greifen nur auf die 10.000 € oberhalb von 30.000 € und bringen 500 €. Etappen sollten deshalb nicht beliebig klein geschnitten werden.

Etappe 3 ist zeitlich frei: Photovoltaik läuft über einen zinsgünstigen Kredit und die Einspeisevergütung, nicht über einen Zuschusssatz.

FörderPilot rechnet diese Kette nach: Kosten gegen die Bemessungsgrenze der Maßnahme, Programme zu einer Quote addiert, gekappt bei 70 Prozent und mit dem vollen Einkommensbonus bei 80. Je Maßnahme legt er die Checkliste in der richtigen Reihenfolge vor und nennt die verbleibenden Tage, wenn ein Satz in 90 Tagen ausläuft.

Häufige Fragen

In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?

Die Förderung schreibt keine feste Reihenfolge der Bauteile vor, drei Voraussetzungen müssen aber vorher erfüllt sein. Der Sanierungsfahrplan muss die Maßnahme empfehlen, bevor sie umgesetzt wird. Der Energieeffizienz-Experte muss bei Dämmung, Fenstern und Effizienzhaus-Sanierung eingebunden sein. Und der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn eingehen, der Liefer- und Leistungsvertrag zu diesem Zeitpunkt schon vorliegen, geschlossen unter aufschiebender oder auflösender Bedingung (Nummer 9.2.1 BEG EM).

Muss der Sanierungsfahrplan vor der ersten Maßnahme fertig sein?

Für den iSFP-Bonus ja. Die 5 Prozentpunkte gelten nur für Maßnahmen, die der Fahrplan empfiehlt; ein Fahrplan nach der Umsetzung wirkt nicht mehr. Zusätzlich setzt der Bonus ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit voraus und wirkt nur auf die Ausgaben oberhalb dieser Grenze; bei mehreren Wohneinheiten richtet es sich nach den jeweiligen Höchstgrenzen.

Kann ich Heizung und Dämmung nacheinander fördern lassen?

Ja, beides sind Einzelmaßnahmen mit eigenem Antrag: die Heizung bei der KfW, Gebäudehülle und Fenster beim BAFA. Der Förderhöchstbetrag der Heizung von 28.000 Euro und die Höchstausgaben der Effizienzmaßnahmen von 30.000 Euro sind zwei verschiedene Grenzen, beide für die erste Wohneinheit. Für jede Maßnahme gilt: Antrag vor Vorhabenbeginn.

Bis wann gilt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten?

Bis einschließlich 31. Januar 2027. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro. Bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 entfällt der Bonus. Maßgeblich ist der Stand des KfW-Merkblatts 458 am Tag Ihres Antrags.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Bei einer energetischen Sanierung entscheidet die Reihenfolge über den Zuschuss. Der Sanierungsfahrplan wirkt nur für Maßnahmen, die er empfiehlt. Der Energieeffizienz-Experte muss als Bedingung der Förderung bei Dämmung, Fenstern und Effizienzhaus-Sanierung vorher gebunden sein. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn liegen, der Liefer- und Leistungsvertrag schon bei der Antragstellung, geschlossen unter aufschiebender oder auflösender Bedingung.

Jede Maßnahme hat eine eigene Stelle und eine eigene Grenze. Die Heizung fördert die KfW: 30 Prozent Grundförderung, Förderhöchstbetrag 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Dämmung und Fenster fördert das BAFA mit 15 Prozent auf Höchstausgaben von 30.000 Euro, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro.

Einen echten Termin gibt es: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten beim Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung durch selbstnutzende Eigentümer gilt bis einschließlich 31. Januar 2027. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, stellt den Antrag besser davor.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Ihr Bewilligungsbescheid.

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