Effizienzhaus mit KfW 261: Kredit, Tilgungszuschuss, Klassen
30. Juli 2026, aktualisiert 3. August 2026 · 5 Min. Lesezeit · FörderPilot RedaktionFür die Sanierung zum Effizienzhaus bleibt der KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit; der Kredit 262 ist eingestellt, und einen Effizienzhaus-Zuschuss beim BAFA gibt es nicht.
Wer nicht einzelne Bauteile, sondern das ganze Haus saniert, wechselt die Förderwelt: weg von den anteiligen Zuschüssen der Einzelmaßnahmen, hin zum zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Höhe hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Klasse am Ende erreicht wird. Dieser Beitrag ordnet die Klassen ein, nennt die Tilgungszuschüsse und räumt mit zwei überholten Annahmen auf.
Zuerst zwei Korrekturen
Zwei Angaben, die sich in vielen Texten halten, stimmen nicht mehr:
- Der Kredit 262 ist eingestellt. Er lässt sich nicht mehr beantragen; für Wohngebäude bleibt der Kredit 261. Die frühere Aufteilung nach Selbstnutzung und Vermietung gilt so nicht mehr.
- Es gibt keinen Effizienzhaus-Zuschuss beim BAFA. Das Effizienzhaus fördert die KfW. Das BAFA ist innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude für die Einzelmaßnahmen zuständig: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung.
Dazu kommt eine dritte Änderung, die den Rechenweg verschiebt: Die Erneuerbare-Energien-Klasse ist inzwischen der Standard. Weil sie von einer Mehrheit der Antragstellenden erreicht wird, ist der frühere EE-Bonus von 5 Prozent entfallen; im Gegenzug wurden die förderfähigen Ausgaben der Grundstufe angehoben.
Die Einzelmaßnahme fördert das Bauteil: Dämmung, Fenster, Heizung, jeweils mit einer eigenen Quote und einem eigenen Deckel.
Das Effizienzhaus fördert das Ergebnis: Wie gut steht das Gebäude nach der Sanierung im Vergleich zu einem Referenzgebäude da? Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Kredit und Tilgungszuschuss
Über den Kredit 261 finanzieren Sie die Sanierung mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit zu vergünstigten Zinsen. Der eigentliche Förderwert steckt aber im Tilgungszuschuss: Ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden. Wie viel, hängt an der erreichten Klasse.
| Stufe | Tilgungszuschuss | höchstens |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 NH | 15 % | 22.500 € |
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | 15.000 € |
| Effizienzhaus 55 NH | 10 % | 15.000 € |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | 7.500 € |
| Effizienzhaus 70 NH | 5 % | 7.500 € |
| Effizienzhaus 70 EE | kein Tilgungszuschuss | – |
| Effizienzhaus 85 NH | 5 % | 7.500 € |
| Effizienzhaus 85 EE | kein Tilgungszuschuss | – |
| Effizienzhaus Denkmal NH | 10 % | 15.000 € |
| Effizienzhaus Denkmal EE | 5 % | 7.500 € |
Die Zahl in der Klassenbezeichnung ist der Vergleich mit dem Referenzgebäude: Ein Effizienzhaus 55 braucht 55 Prozent der Primärenergie eines Neubaus nach Referenz. Je kleiner die Zahl, desto besser das Haus, und desto höher der Zuschuss.
Für die Stufen EH 70 EE und EH 85 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr; der vergünstigte Zins bleibt. Das ist die Stelle, an der sich ein Sprung auf die nächstbessere Stufe rechnerisch am ehesten lohnt.
Zwei Extra-Zuschüsse
Über die Klassenförderung hinaus gibt es zwei Aufschläge auf den Tilgungszuschuss:
- 10 Prozentpunkte zusätzlicher Tilgungszuschuss
- für energetisch besonders schlechte Gebäude
- die Definition wurde neu und strenger gefasst
- gilt auch in der systemischen Sanierung
- 15 Prozentpunkte zusätzlicher Tilgungszuschuss
- für vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente
- greift bei Sanierung auf EH 40 oder EH 55
- wurde auf die Stufe EH 70 EE ausgeweitet
Beide lassen sich kombinieren. Die frühere Deckelung dieser Kombination bei 20 Prozent ist aufgehoben; möglich ist damit eine Erhöhung des anzusetzenden Fördersatzes von bis zu 25 Prozent.
Eine Einordnung, die vor der Euphorie steht: Diese Boni setzen bauliche Voraussetzungen voraus, die im Bestand selten nebenbei zu erfüllen sind. Ob sie im konkreten Fall greifen, beurteilt die Energie-Effizienz-Expertin, nicht die Rechnung im Kopf.
Baubegleitung, Antragsweg und was außen vor bleibt
Für das Effizienzhaus ist die Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz verpflichtend. Sie planen die Maßnahme, bestätigen den Antrag und weisen nach der Umsetzung nach, dass die zugesagte Klasse erreicht wurde.
Das ist kein reiner Kostenfaktor: Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent gefördert. Vor allem aber schützt die Begleitung vor dem teuersten Ausgang einer Sanierung: der verfehlten Klasse, mit der der zugesagte Tilgungszuschuss kleiner ausfällt als geplant.
- Energieeffizienz-Experten einbinden Ohne diese Person gibt es keinen Antrag. Sie legt gemeinsam mit Ihnen die Zielklasse fest.
- Zielklasse festlegen und bestätigen lassen Die Bestätigung zum Antrag ist die Grundlage für alles Weitere.
- Antrag über die Hausbank stellen Der Kredit läuft nicht direkt über die KfW, sondern über Ihr Finanzierungsinstitut, und vor dem Vorhabenbeginn.
- Sanieren und Erreichen nachweisen Erst der Nachweis der erreichten Klasse löst den Tilgungszuschuss aus.
Was in dieser Rechnung nicht vorkommt: die Photovoltaik. Sie ist keine Effizienzmaßnahme am Gebäude und wird über eigene Wege finanziert, etwa den Kredit 270 zusammen mit der Einspeisevergütung. Und die Heizung? Sie kann Teil des Effizienzhauses sein, dann aber nicht zusätzlich über die Heizungsförderung, wie in Wärmepumpe: wie sich der Zuschuss zusammensetzt beschrieben.
FörderPilot rechnet die Klassen durch und führt die Nachweise je Stufe mit. Was es nicht ersetzt: die verpflichtende Baubegleitung und die individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Förderrichtlinien und Ihr Bewilligungsbescheid.
Häufige Fragen
Gibt es den KfW-Kredit 262 noch?
Nein. Der Kredit 262 ist eingestellt und lässt sich nicht mehr beantragen. Für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus bleibt der Kredit 261.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss beim Effizienzhaus?
Er hängt von der erreichten Stufe ab und reicht von 5 Prozent bis 15 Prozent des Kredits, jeweils gedeckelt: 15 Prozent und höchstens 22.500 Euro beim Effizienzhaus 40 NH, 10 Prozent und höchstens 15.000 Euro beim Effizienzhaus 40 EE und beim 55 NH, 5 Prozent und höchstens 7.500 Euro bei den übrigen geförderten Stufen. Für Effizienzhaus 70 EE und 85 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr.
Gibt es noch den Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse?
Nein. Die EE-Klasse ist zum Standard aufgewertet worden, weil sie von einer Mehrheit der Antragstellenden erreicht wird; der frühere Bonus von 5 Prozent ist damit entfallen. Im Gegenzug wurden die förderfähigen Ausgaben der Grundstufe angehoben.
Kann ich das Effizienzhaus alternativ als Zuschuss beim BAFA beantragen?
Nein. Das Effizienzhaus fördert die KfW über den Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Das BAFA ist für die Einzelmaßnahmen zuständig: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.
Ist die Baubegleitung Pflicht?
Ja. Für das Effizienzhaus ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz erforderlich. Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent gefördert; die förderfähigen Ausgaben sind dabei gedeckelt.
Das Wichtigste in Kürze
Für die Sanierung zum Effizienzhaus bleibt der KfW-Kredit 261 mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit; der Kredit 262 ist eingestellt, und einen Effizienzhaus-Zuschuss beim BAFA gibt es nicht.
Der Tilgungszuschuss hängt an der erreichten Klasse und reicht von 5 bis 15 Prozent; für Effizienzhaus 70 EE und 85 EE entfällt er, der vergünstigte Zins bleibt. Der frühere EE-Bonus ist entfallen, weil die EE-Klasse zum Standard geworden ist.
Dazu kommen zwei Aufschläge: 10 Prozentpunkte für besonders ineffiziente Gebäude und 15 Prozentpunkte für serielles Sanieren, kombinierbar bis zu 25 Prozentpunkten. Die Baubegleitung ist Pflicht und wird mit 50 Prozent gefördert.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Ihr Bewilligungsbescheid.