Wärmepumpe: wie sich der Zuschuss wirklich zusammensetzt
30. Juli 2026, aktualisiert 3. August 2026 · 6 Min. Lesezeit · FörderPilot RedaktionDer Zuschuss besteht aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Heizung und einem gestaffelten Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent.
Bis zu 70 Prozent Zuschuss liest man überall, und fast niemand bekommt sie. Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen, von denen einer an das Einkommen gebunden und einer zeitlich befristet ist. Darüber liegen zwei Deckel: eine Obergrenze für den Fördersatz und ein Höchstbetrag für die Kosten, auf die er angewendet wird. Dieser Beitrag rechnet beides durch, mit den Werten, die derzeit gelten.
Wer fördert: die KfW, nicht das BAFA
Ein Punkt vorweg, weil er in vielen Ratgebern falsch steht: Die Heizungsförderung läuft über die KfW, als Zuschuss Nummer 458. Das BAFA ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude für die weiteren Effizienzmaßnahmen zuständig: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung.
Wer den Antrag beim BAFA sucht, findet dort kein Formular für den Heizungstausch. Beantragt wird im Kundenportal der KfW, und zwar von Ihnen selbst als Eigentümerin oder Eigentümer; das Fachunternehmen oder eine Energie-Effizienz-Expertin stellt nur die Bestätigung zum Antrag aus.
Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn stehen. Damit Sie trotzdem einen Handwerkertermin sichern können, braucht der Liefer- oder Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Zusage der KfW.
Warum das der teuerste aller Fehler ist, steht in Antrag vor Auftragsvergabe.
Die drei Bausteine des Fördersatzes
Der Zuschuss setzt sich aus der Grundförderung und gegebenenfalls zwei Boni zusammen. Jeder Baustein bezieht sich auf dieselbe Größe: die förderfähigen Gesamtkosten.
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung; sinkt erstmals am 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus, Stufe 1 | 40 % | selbstgenutzte Wohneinheit, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € |
| Einkommensbonus, Stufe 2 | 30 % | zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € |
| Einkommensbonus, Stufe 3 | 10 % | zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 € |
Der Einkommensbonus ist also nicht eine feste Zahl, sondern eine Treppe. Und er gilt nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, bezogen auf ihre selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit.
Für Familien gibt es eine Erleichterung, die den Zugang zur nächsthöheren Stufe öffnen kann: Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Haushalt und besteht dafür eine Kindergeldberechtigung, erhöht sich die Bemessungsgrenze des Einkommens pauschal und einmalig um 10.000 Euro, unabhängig davon, wie viele weitere Kinder im Haushalt leben.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wiederum ist eine Frage des Zeitpunkts: Er beträgt derzeit 16 Prozentpunkte und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 entfällt. Wer ohnehin tauschen will, verliert durch Warten also messbar Geld.
Die zwei Deckel
Beide Deckel wirken zusammen, und beide werden regelmäßig verwechselt. Der eine begrenzt den Prozentsatz, der andere die Bemessungsgrundlage.
- Bausteine addieren Grundförderung plus zutreffende Boni. Rechnerisch sind bis zu 86 Prozent möglich (30 + 16 + 40).
- Obergrenze anwenden Grundsätzlich höchstens 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten je Wohneinheit. Bei selbstnutzenden Eigentümern mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € sind es bis zu 80 Prozent.
- Förderhöchstbetrag ansetzen Der Prozentsatz wird auf höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit angewendet, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten.
- Ergebnis ist der Zuschuss Was die Rechnung darüber hinaus ergibt, verfällt. Die Eigenfinanzierung planen Sie deshalb auf die volle Angebotssumme.
Der Förderhöchstbetrag ist beweglich: Er sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August. Wer sein Vorhaben über einen Jahreswechsel schiebt, rechnet also mit einer anderen Bemessungsgrundlage als heute.
Die höhere Obergrenze hängt an derselben Voraussetzung wie der höchste Einkommensbonus: einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro. Mit Familienzuschlag zählt das rechnerisch angesetzte Einkommen bis 40.000 Euro.
Wer diese Grenze nicht unterschreitet, bleibt bei 70 Prozent, auch dann, wenn die Summe der Bausteine höher liegt.
Zwei Rechnungen zum Vergleich
Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus, Heizungstausch gegen eine Wärmepumpe, förderfähige Kosten oberhalb des Höchstbetrags. Angesetzt werden also 28.000 Euro.
| Baustein | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 4.480 € |
| Einkommensbonus | 40 % | 11.200 € |
| Rechnerische Summe | 86 % | 24.080 € |
| Ausgezahlt nach Obergrenze | 80 % | 22.400 € |
| Baustein | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | 4.480 € |
| Summe, keine Obergrenze nötig | 46 % | 12.880 € |
Die Spannweite zwischen beiden Fällen beträgt fast 10.000 Euro, bei identischer Anlage und identischer Rechnung. Genau deshalb ist die Frage nach dem Einkommen keine Nebensache, sondern der größte einzelne Hebel im Antrag.
Wer weder eine alte Heizung tauscht noch die Einkommensgrenzen unterschreitet, bleibt bei der Grundförderung von 30 Prozent. Das ist der ehrliche Ausgangspunkt jeder Planung, nicht die Zahl aus der Werbung.
Was FörderPilot davon abnimmt
FörderPilot rechnet die Bausteine für Ihre Konstellation durch, wendet die zutreffende Obergrenze an und zeigt jeden Bonus einzeln statt als Gesamtprozentsatz. Daneben steht die Antrags-Checkliste in der Reihenfolge, in der sie abgearbeitet werden muss: Bestätigung zum Antrag, Vertrag mit Bedingung, Antrag, Zusage, Umsetzung, Nachweis.
Wie sich dieser Ablauf über die Wochen verteilt und warum die Heizperiode die Reihenfolge gefährdet, steht in Heizungsförderung beantragen: der Zeitplan bis zur Zusage.
Was die Software nicht ist: eine individuelle Förderberatung. Die hier genannten Werte geben den derzeitigen Stand wieder; Sätze und Höchstbeträge ändern sich zu festgelegten Stichtagen. Verbindlich sind die jeweils aktuelle Förderrichtlinie, das Merkblatt der KfW und Ihr Bewilligungsbescheid.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Dazu kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Heizung und ein gestaffelter Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro bei bis zu 80 Prozent.
Auf welchen Betrag wird der Fördersatz angewendet?
Auf höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten. Kostet Ihr Vorhaben mehr, wird der Prozentsatz trotzdem nur auf diesen Höchstbetrag angewendet. Er sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich.
Bekommt jeder den Einkommensbonus?
Nein. Er steht nur selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für ihre selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit zu und ist an das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen gebunden: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze pauschal und einmalig um 10.000 Euro.
Lohnt es sich zu warten?
Beim Klimageschwindigkeitsbonus nicht. Er beträgt derzeit 16 Prozentpunkte und sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er Mitte 2028 entfällt. Auch der Förderhöchstbetrag sinkt ab demselben Datum halbjährlich. Wer ohnehin tauschen will, verliert durch Warten in beiden Größen.
Beantrage ich die Heizungsförderung beim BAFA?
Nein, die Heizungsförderung läuft über die KfW. Das BAFA ist innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude für die weiteren Effizienzmaßnahmen zuständig, etwa Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Den Antrag stellen Sie selbst; das Fachunternehmen oder eine Energie-Effizienz-Expertin stellt die Bestätigung zum Antrag aus.
Das Wichtigste in Kürze
Der Zuschuss besteht aus 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Heizung und einem gestaffelten Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent.
Zwei Deckel begrenzen das Ergebnis: die Obergrenze von 70 Prozent (bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent) und der Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Beide beweglichen Größen sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Gefördert wird über die KfW, nicht über das BAFA, und der Antrag steht vor dem Vorhabenbeginn.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Ihr Bewilligungsbescheid.