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Förderung

Einkommensbonus: die Staffel 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro

20. August 2026 · 5 Min. Lesezeit · FörderPilot Redaktion
Kurzantwort

Der Einkommensbonus der Heizungsförderung ist eine Staffel: 40 Prozent bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 €, 10 Prozent bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Die oberste Stufe hebt zugleich die Kappung des Fördersatzes von 70 auf bis zu 80 Prozent.

Der Einkommensbonus ist der größte Hebel in der Heizungsförderung, und er ist keine pauschale Zahl: Der Bonus ist gestaffelt und hängt am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Wer die Staffel kennt, kann vor dem Antrag rechnen statt hoffen. Dieser Beitrag zeigt die drei Stufen, die Kappung bei 70 und 80 Prozent und die eine Frist, die über alles andere entscheidet: Der Antrag gehört vor den Vorhabenbeginn.

Was der Einkommensbonus ist

Beim Austausch der Heizung gegen eine Wärmepumpe gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) neben dem Basissatz weitere Aufschläge. Einer davon ist der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: Er hängt nicht an der Maßnahme, sondern am Einkommen des Haushalts. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, also die Zahl aus dem Steuerbescheid, nicht der Bruttolohn.

Die Werbung nennt oft nur die Spitze: „bis zu 40 Prozent Bonus“. Das Wort „bis zu“ trägt dabei die ganze Information, denn der Bonus ist gestaffelt. Wer die Voraussetzung der obersten Stufe nicht erfüllt, bekommt weniger, und wer über der letzten Stufe liegt, bekommt gar keinen.

Die Staffel: 40, 30 oder 10 Prozent

Der Einkommensbonus hat drei Stufen. Je niedriger das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, desto höher der Aufschlag:

Die Einkommensbonus-Staffel der Heizungsförderung
Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 €40 %
über 30.000 € bis 40.000 €30 %
über 40.000 € bis 50.000 €10 %
über 50.000 €kein Einkommensbonus

Die Stufen sind keine Zwischenschritte, die man erreicht, sondern ganze Stufen, in die man fällt: Bei 30.001 € gibt es 30 Prozent, bei 50.001 € keinen Bonus mehr. Wer knapp über einer Kante liegt, sollte deshalb den Steuerbescheid genau ansehen, denn maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach den Abzügen, nicht die Summe der Gehälter.

Haushalt mit 28.000 €
  • Voller Einkommensbonus von 40 %
  • Kappung des Fördersatzes steigt auf bis zu 80 %
  • Steuerbescheid des Vorjahres als Nachweis
Die oberste Stufe trägt den größten Teil der Fördersumme.
Haushalt mit 45.000 €
  • Einkommensbonus von 10 %
  • Kappung bleibt bei 70 %
  • Basissatz und andere Boni bleiben unberührt
Weniger Bonus, aber nicht förderlos.
Zwei Haushalte, zwei Stufen: was die Einkommensgrenze bewirkt

Die Kappung: warum 70 und 80 Prozent die eigentliche Grenze sind

Die Boni addieren sich nicht ins Unendliche: Der Fördersatz ist nach oben gekappt, grundsätzlich bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, also mit dem vollen Einkommensbonus, steigt die Obergrenze auf bis zu 80 Prozent. Mit dem Familienzuschlag verschiebt sich diese Marke: Dann ist ein anzusetzendes Einkommen bis 40.000 € maßgeblich.

Damit ist klar, warum die Staffel so stark wirkt: Sie entscheidet nicht nur über 40, 30 oder 10 Prozentpunkte Bonus, sondern im Fall der obersten Stufe auch über die höhere Kappung. Wer den Durchblick bei den übrigen Aufschlägen sucht, findet ihn in Wärmepumpe: Förderung bis 70 Prozent.

Die eine Frist, die über alles entscheidet

Kein Bonus rettet einen Antrag, der zu spät kommt: Der Antrag bei der KfW muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Vor dem Antrag stehen noch zwei Dokumente: die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten und der Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter aufschiebender oder auflösender Bedingung steht. Wer den Auftrag schon unbedingt vergeben hat, verbaut sich die Förderung. Die Fehlerkette zeigt Antrag vor Auftrag: der teuerste Förderfehler.

  1. Schritt 1 Bestätigung zum Antrag BzA vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten einholen.
  2. Schritt 2 Vertrag mit Bedingung Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen.
  3. Schritt 3 Antrag bei der KfW Vor dem Vorhabenbeginn. Erst der Zuwendungsbescheid macht die Förderung sicher.
  4. Schritt 4 Umsetzung und Nachweise Nach dem Einbau: Rechnungen und Fachunternehmererklärung einreichen.
Die Reihenfolge der Heizungsförderung: der Antrag steht vor dem Auftrag

Praxisbeispiel: dieselbe Wärmepumpe, zwei Haushalte

Zwei Eigentümerpaare lassen jeweils eine Wärmepumpe einbauen, die förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 €, dem Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit. Haushalt eins versteuert 27.500 € im Jahr: Er fällt in die oberste Stufe, bekommt den vollen Einkommensbonus von 40 Prozent und kann die Kappung von 80 Prozent erreichen. Haushalt zwei versteuert 44.000 €: Es bleibt bei 10 Prozent Bonus und der 70-Prozent-Kappung. Die Maßnahme ist identisch, die Fördersumme nicht.

FörderPilot rechnet genau diese Konstellation: Sie wählen die Maßnahme und das Einkommen, die App zeigt die Staffel des Einkommensbonus, die jeweils geltende Kappung und die Dokumente in der richtigen Reihenfolge. Der geplante Vorhabenbeginn löst Erinnerungen aus, solange der Antrag noch nicht gestellt ist, denn nach dem Beginn ist es zu spät.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung?

Gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 € und 10 Prozent bis 50.000 €. Darüber gibt es keinen Einkommensbonus; Basissatz und andere Boni bleiben davon unberührt.

Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, also die Zahl aus dem Steuerbescheid nach den Abzügen, nicht die Summe der Bruttogehälter. Bei der 80-Prozent-Kappung gilt mit Familienzuschlag eine Marke von 40.000 € anzusetzendem Einkommen.

Was bedeutet die Kappung bei 70 oder 80 Prozent?

Die Boni summieren sich nicht unbegrenzt: Der Fördersatz ist grundsätzlich bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Selbstnutzende Eigentümer mit vollem Einkommensbonus können bis zu 80 Prozent erreichen.

Bis wann muss der Antrag für die Heizungsförderung gestellt werden?

Vor dem Vorhabenbeginn. Der Antrag bei der KfW setzt die Bestätigung zum Antrag und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung voraus. Wer die Maßnahme schon begonnen oder den Auftrag unbedingt vergeben hat, verliert die Förderung.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Der Einkommensbonus der Heizungsförderung ist eine Staffel: 40 Prozent bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 €, 10 Prozent bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Die oberste Stufe hebt zugleich die Kappung des Fördersatzes von 70 auf bis zu 80 Prozent.

Maßgeblich ist der Steuerbescheid, nicht der Bruttolohn, und die Reihenfolge bleibt eisern: Bestätigung zum Antrag, Vertrag mit aufschiebender Bedingung, Antrag bei der KfW, erst dann der Vorhabenbeginn.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förderberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Förderrichtlinien und Ihr Bewilligungsbescheid.

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